Immobilienrecht in Ottobrunn und München

Immobilienrecht und Projektentwicklung

Ob Sie in Ottobrunn eine Wohnung kaufen oder in München ein Wohnprojekt entwickeln: Bei Immobilien entscheidet der Vertrag über Risiko und Ertrag. Ich prüfe, verhandle und begleite, bevor unterschrieben wird.

Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

Für Käufer, Verkäufer und Vermieter

Für Privatpersonen und Vermieter aus Ottobrunn, Neubiberg, Unterhaching und dem übrigen Landkreis München.

  • Prüfung des Kaufvertragsentwurfs vor dem Notartermin
  • Kauf und Verkauf von Haus, Wohnung und Grundstück
  • Bauträgerverträge und Zahlungspläne
  • Grundbuch, Dienstbarkeiten und Wegerechte
  • Streit um Mängel, Rücktritt und Kaufpreis

Für Projektentwickler und Investoren

Für Bauträger, Projektgesellschaften und Investoren, mit Schwerpunkt München und bundesweit.

  • Ankaufsprüfung und Projektkalkulation
  • Strukturierung als Asset Deal oder Share Deal
  • Finanzierungs- und Investorenverhandlungen
  • Kooperationsvereinbarungen mit Nachbarn zum Baurecht
  • Restrukturierung in Krisensituationen
  • Abverkauf, in der Regel im Einzelverkauf

Aus der Praxis

Ich habe mehrere Wohnimmobilienprojekte in München mit einem Gesamterlös von über 200 Millionen Euro von der Ankaufsprüfung bis zum Abschluss begleitet, einschließlich Mezzanine-Finanzierungen, Umfinanzierungen, Restrukturierungen und der Aufnahme neuer Investoren.

Mehr zu meiner Erfahrung →

Häufige Fragen

Fragen zu Immobilienrecht und Projektentwicklung

Wann sollte ich den Kaufvertrag für eine Immobilie prüfen lassen?

Vor dem Notartermin. Als Verbraucher erhalten Sie den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung. Diese Zeit sollten Sie nutzen, denn nach der Unterschrift lassen sich ungünstige Regelungen kaum noch ändern.

Was regelt ein Bauträgervertrag?

Der Bauträger verkauft Ihnen das Grundstück und verpflichtet sich, darauf zu bauen. Sie zahlen in Raten nach Baufortschritt, deren Höhe und Reihenfolge die Makler- und Bauträgerverordnung begrenzt. Entscheidend sind die Baubeschreibung, Fertigstellungstermine, Sicherheiten und die Regelungen zu Mängeln.

Wer haftet für Mängel beim Kauf einer gebrauchten Immobilie?

Bei Bestandsimmobilien wird die Haftung für Sachmängel meist vertraglich ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet dann trotzdem, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Deshalb kommt es darauf an, was genau im Vertrag steht.

Lohnt sich anwaltliche Beratung auch bei einem privaten Wohnungskauf?

Häufig ja. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu einem Kaufpreis von mehreren hunderttausend Euro und zu den Risiken eines unklaren Vertrags. Ich sage Ihnen vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Das Erstgespräch führen wir telefonisch, per Videocall oder bei Ihnen vor Ort. Ich sage Ihnen, wie ich helfen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

089 27 27 20 70 anrufen E-Mail schreiben