Gesellschaftsrecht in Ottobrunn und München

Gesellschaftsrecht für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer

Ein guter Gesellschaftsvertrag fällt erst auf, wenn es Streit gibt. Ich berate bei Gründung und Umstrukturierung und vertrete Gesellschafter und Geschäftsführer, wenn es um Ausscheiden, Abfindung oder Haftung geht. Für Unternehmen in Ottobrunn, dem Landkreis München und darüber hinaus.

Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

Gründung und Gestaltung

Damit die Struktur zu Ihrem Vorhaben passt.

  • Gründung von GmbH, UG, GmbH & Co. KG und GbR
  • Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen
  • Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsmodelle
  • Anteilsübertragungen und Änderung der Gesellschafterstruktur
  • Anstellungsverträge für Geschäftsführer

Konflikte und Haftung

Wenn es zwischen Gesellschaftern schwierig wird.

  • Gesellschafterstreit und Beschlussanfechtung
  • Ausscheiden, Einziehung und Ausschluss
  • Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungen
  • Abberufung und Haftung von Geschäftsführern
  • Gesellschaften in der Krise

Aus der Praxis

Ich vertrete Gesellschafter beim Ausscheiden aus ihrer Gesellschaft und bei der Durchsetzung von Abfindungen. In Immobilienprojekten habe ich Gesellschafterstrukturen während laufender Projekte angepasst und neue Investoren aufgenommen.

Mehr zu meiner Erfahrung →

Häufige Fragen

Fragen zu Gesellschaftsrecht

GmbH oder UG – was passt für meine Gründung?

Die GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, von dem bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Die UG kann mit einem Euro gegründet werden, muss aber jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns zurücklegen, bis sie das Kapital einer GmbH erreicht. Die GmbH wirkt bei Banken und Geschäftspartnern meist seriöser.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen will?

Das regelt vor allem der Gesellschaftsvertrag: Kündigung, Einziehung des Anteils, Vorkaufsrechte und die Berechnung der Abfindung. Fehlen klare Regelungen, wird es oft streitig und teuer. Deshalb lohnt es sich, diese Punkte schon bei der Gründung festzulegen.

Brauchen wir neben der Satzung eine Gesellschaftervereinbarung?

Häufig ja. Die Satzung einer GmbH wird im Handelsregister veröffentlicht. In einer Gesellschaftervereinbarung lassen sich vertraulich Themen regeln wie Stimmbindungen, Mitarbeitspflichten, Ausstiegsszenarien oder Bewertungsformeln.

Haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich?

Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem Vermögen. Der Geschäftsführer haftet aber persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt, etwa bei verspätetem Insolvenzantrag, bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen.

Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Das Erstgespräch führen wir telefonisch, per Videocall oder bei Ihnen vor Ort. Ich sage Ihnen, wie ich helfen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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