Forderungsbeitreibung im Landkreis München

Forderungsbeitreibung und Inkasso

Ein Kunde zahlt nicht, ein Mieter ist im Rückstand, eine Rechnung ist seit Monaten offen. Für Handwerksbetriebe, Dienstleister, Vermieter und Unternehmen in Ottobrunn, Neubiberg, Unterhaching und dem übrigen Landkreis München setze ich offene Forderungen durch, von der Zahlungsaufforderung bis zur Vollstreckung.

Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

Für wen

Für Gläubiger, die ihr Geld schnell und ohne eigenen Aufwand erhalten wollen.

  • Handwerksbetriebe und Bauunternehmen
  • Dienstleister, Agenturen und Freiberufler
  • Vermieter bei Miet- und Nebenkostenrückständen
  • Unternehmen mit offenen Rechnungen gegenüber Geschäftskunden
  • Gläubiger in Insolvenzverfahren

Was ich übernehme

Alles aus einer Hand, auch wenn der Schuldner Einwände erhebt.

  • Prüfung der Forderung und der Erfolgsaussichten
  • Anwaltliche Zahlungsaufforderung
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Klage und Vertretung vor Gericht
  • Zwangsvollstreckung und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Ablauf

So läuft die Beitreibung ab

  1. Prüfung

    Ich prüfe Rechnung, Vertrag und Schriftverkehr und schätze ein, wie die Forderung am schnellsten durchzusetzen ist.

  2. Zahlungs­aufforderung

    Ein anwaltliches Schreiben mit kurzer Frist. Viele Schuldner zahlen bereits in diesem Schritt.

  3. Mahnverfahren

    Zahlt der Schuldner nicht, beantrage ich beim Mahngericht einen Mahnbescheid und danach den Vollstreckungsbescheid.

  4. Klage

    Widerspricht der Schuldner, wird die Forderung vor Gericht geltend gemacht. Ich vertrete Sie dort.

  5. Vollstreckung

    Mit dem Titel beauftrage ich den Gerichtsvollzieher oder pfände Konten und Forderungen des Schuldners.

Aus der Praxis

Ich habe ausländische Investoren als Gläubiger in Insolvenzverfahren vertreten und ihre Ansprüche durchgesetzt. Für Unternehmer aus der Region übernehme ich auch einzelne offene Rechnungen.

Mehr zu meiner Erfahrung →

Häufige Fragen

Fragen zu Forderungsbeitreibung und Inkasso

Wer trägt die Kosten der Forderungsbeitreibung?

Ist der Schuldner in Verzug, muss er grundsätzlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten als Verzugsschaden tragen. In Verzug ist er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist, oder schon früher nach einer Mahnung. Kann der Schuldner gar nicht zahlen, bleiben die Kosten allerdings beim Gläubiger. Deshalb schätze ich die Erfolgsaussichten vorher mit Ihnen ein.

Wann verjährt meine Forderung?

Die meisten Forderungen verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmt die Verjährung, eine einfache Mahnung nicht.

Warum ein Anwalt und nicht ein Inkassobüro?

Ein Inkassobüro darf außergerichtlich mahnen und das Mahnverfahren betreiben. Erhebt der Schuldner Einwände, braucht es für das Gerichtsverfahren ohnehin einen Anwalt. Bei mir bleibt die Sache von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Vollstreckung in einer Hand.

Was kann ich tun, wenn der Schuldner insolvent ist?

Ihre Forderung muss beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden, mit den Fristen und Angaben, die das Insolvenzgericht vorgibt. Sie erhalten dann eine Quote aus der Insolvenzmasse. In manchen Fällen bestehen zusätzlich Ansprüche gegen Geschäftsführer oder aus Sicherheiten.

Lohnt sich das auch bei kleineren Beträgen?

Oft ja. Das Mahnverfahren ist vergleichsweise günstig, und bei Verzug trägt grundsätzlich der Schuldner die Kosten. Entscheidend ist, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Das besprechen wir vorab.

Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz am Telefon oder per E-Mail. Das Erstgespräch führen wir telefonisch, per Videocall oder bei Ihnen vor Ort. Ich sage Ihnen, wie ich helfen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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